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Befassen Sie sich mit dem Kauf oder dem Verkauf einer Immobilie? Dann bedenken Sie, daß das spanische Recht in Sachen Immobilienerwerb wesendliche Unterschiede zum deutschen Recht aufweist. Mancher Entschluß ist aus einer Urlaubslaune heraus geboren. Fehlt Ihnen dann der entsprechende Background, können die Folgen fatal sein. sollten Sie rechtzeitig die Erbschaftsregelung bedenken. Die Unterschiede der deutschen Rechtsprechung zum spanischen Recht sind auch hier gravierend. Deshalb ist in Spanien ein Rechtsanwalt unverzichtbar. Unsere Empfehlung: |
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Abogada Felicitas Hofacker C/. Esperanza N°1,1F E-35500 Arrecife - Lanzarote Tel.: 0034-928 80 13 51 Fax: 0034-928 80 15 26 Kompetent in allen Rechtsfragen. Zulassung am spanischen Gericht. Man spricht deutsch. |